Gemeindesteuern

Gemeindesteuern
Steuern

Die Grundlage für die Erhebung der Gemeindesteuern bilden die Veranlagungsanzeigen der Kantonalen Steuerverwaltung.

Die Gemeinde Ried hat folgende Steuerfüsse:

Steuer auf dem Einkommen und Vermögen:     

72.5 %

der Kantonssteuer

Erbschafts- und Schenkungssteuer: 

53.4 %

der Kantonssteuer

Handänderungssteuer:   

100  %

der Kantonssteuer

Liegenschaftssteuer:

    1 ‰

vom Steuerwert Liegenschaft

Kirchensteuer:

 

 

reformierte Kirchgemeinde Ferenbalm

    9 %

 vom Franken Kantonssteuer

reformierte Kirchgemeinde Murten

    9 %

 vom Franken Kantonssteuer

katholische Kirchgemeinde Murten

    8 %

 vom Franken Kantonssteuer


Die Gemeindesteuerfüsse aller Gemeinden des Kantons Freiburg

Die Rechtsgrundlagen: Kantonalen Gesetze, das Bundesgesetz, die Beschlüsse und Verordnungen

Auf der Internetseite der kantonalen Steuerverwaltung Freiburg finden Sie weitere Informationen über:

  • Natürliche oder Juritische Personen
  • Quellensteuer
  • Grundstückgewinnsteuer
  • Erbschafts- und Schenkungssteuer
  • Nachtsteuer und Steuerhinterziehung
  • Steuerzahlungen

Kontakt

Ried b. Kerzers
Galmizstrasse 37
3216 Ried b. Kerzers

031 755 66 64

E-Mail schreiben

Öffnungszeiten

Montag

08:00 - 11:30

17:00 - 19:00

Dienstag

geschlossen


Mittwoch

08:00 - 11:30


Donnerstag

geschlossen


Freitag

08:00 - 11:30


 

© 2023 Gemeinde Ried bei Kerzers, Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen».

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.