Strafanzeige erstatten

Strafanzeige erstatten

Einreichung Strafantrag bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft

Ein Strafantrag kann innerhalb einer Frist von drei Monaten in jedem Polizeiposten eingereicht werden. Die Frist beginnt mit dem Tag, an welchem der antragsberechtigen Person der Täter bekannt wird (StGB, Art. 31).

Die Strafanträge können auch direkt an die Staatsanwaltschaft adressiert werden, Place de Notre-Dame 4, 1700 Freiburg.

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Betreibungamt, Strafanzeige und Strafregister

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