Hundesteuer

Hundesteuer

Grundsatz

Alle Hunde in der Schweiz müssen eindeutig und fälschungssicher gekennzeichnet und seit 1. Jan 2016 in der zentralen Hundedatenbank (AMICUS) registriert werden. Zur eindeutigen Kennzeichnung wird dem Hund ein Mikrochip implantiert – dies darf in der Schweiz nur von Tierärztinnen oder Tierärzten vorgenommen werden.

Die Gemeinde Ried erhebt eine Steuer auf dem Besitz von Hunden. Diese Steuer wird bei allen Hundebesitzern (natürliche und juristische Personen) erhoben, die in der Gemeinde wohnen oder sich mehr als drei Monate in der Gemeinde aufhalten. Die Steuer beträgt Fr. 50.-- pro Hund und Jahr.

Sind Sie umgezogen, gab es einen Halterwechsel oder ist Ihr Hund verstorben? Bitte teilen Sie dies der Datenbank AMICUS umgehend, jedoch spätestens innert 10 Tagen seit dem Ereignis mit.

Kanton Freiburg Sektor Hundewesen 
Der Sektor Hundewesen behandelt Bissanzeigen, Anzeigen von Hundemissbrauch, erteilt Bewilligungen für Besitz und Handel von Hunden und ermöglicht die Identifizierung von Hunden auf Basis der Datenbank AMICUS.

Tiere

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Ried b. Kerzers
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3216 Ried b. Kerzers

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