Obligatorische Schiesspflicht

Obligatorische Schiesspflicht

 

Die Schiesspflicht muss in einem anerkannten Schiessverein erfüllt werden.

Die kantonalen Militärbehörden veröffentlichen jedes Jahr die notwendigen Angaben über die Erfüllung der Schiesspflicht.

Die zuständige Oberinstanz für die obligatorische Schiesspflicht ist das Amt für Bevölkerungsschutz und Militär.

Online Abfrage der Schiesstage.

 

Armee

Kontakt

Ried b. Kerzers
Galmizstrasse 37
3216 Ried b. Kerzers

031 755 66 64

E-Mail schreiben

Öffnungszeiten

Montag

08:00 - 11:30

17:00 - 19:00

Dienstag

geschlossen


Mittwoch

08:00 - 11:30


Donnerstag

geschlossen


Freitag

08:00 - 11:30


 

© 2023 Gemeinde Ried bei Kerzers, Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen».

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.